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   BVerwG, 23.05.1958 - VII C 218.57   

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BVerwG, 23.05.1958 - VII C 218.57 (https://dejure.org/1958,42)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1958 - VII C 218.57 (https://dejure.org/1958,42)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1958 - VII C 218.57 (https://dejure.org/1958,42)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 66
  • NJW 1958, 2032
  • NJW 1959, 356 (Ls.)
  • MDR 1958, 794
  • DÖV 1958, 660
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Dasselbe gilt für das Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und andere die Wehrpflicht betreffende Verfahren (BVerwGE 7, 66 [67] = NJW 1958, S. 2032).
  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

    Er ist nicht gehindert, außerhalb seines Dienstes privat oder Öffentlich an Kultushandlungen teilzunehmen und sich mit religiös Gleichgesinnten zu vereinigen (BVerwGE 7, 66 [79]).

    Diese Erfordernisse, die in den bisher vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen einschlägigen Fällen stets außer Zweifel standen und daher keiner besonderen Erörterung bedurften (vgl. BVerwGE 7, 66; 14, 318 [BVerwG 11.07.1962 - V C 75/62]; 24, 1 [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63]; 25, 338 [BVerwG 08.12.1966 - III C 149/65]; 34, 291), folgen daraus, daß § 11 Abs. 1 Nr. 3 WPflG nicht nur von Bekenntnis spricht, sondern auch von Geistlichen.

  • BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61

    Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerer -

    Wie unter der Geltung der MRVO 165 die Klage gegen sie und nicht gegen das Bezirks-Wehrersatzamt zu richten war (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1958 in BVerwGE 7, 66 [69]), so seien jetzt nur sie selbst auch zur Vertretung der beklagten Bundesrepublik befugt.

    Mit der Vertretung des Beklagten im Prozeß befaßt sich das vom Verwaltungsgericht erwähnte Urteil des Senats vom 23. Mai 1958 (BVerwGE 7, 66) nicht.

    Dieses Urteil ist zur Vorschrift des § 50 MRVO 165, also zur Frage nach dem richtigen Klagegegner ergangen; nach dem Sinngehalt dieser in die Verwaltungsgerichtsordnung gerade nicht übernommenen Vorschrift ist dort ausgeführt, daß nicht die Wehrersatzämter, sondern die Prüfungskammern für Kriegsdienstverweigerer wegen ihrer behördlichen Zuständigkeit und alleinverantwortlichen Sachbefugnis die richtigen Beklagten seien (BVerwGE 7, 69 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 218/57] und 71).

  • BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 46.68

    Als Prediger anerkannt - Religionen müssen nicht christlich sein

    Inhaber von Dienstämtern bei der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas können zum Kreise der hauptamtlich tätigen Geistlichen anderer Bekenntnisse gehören und vom Wehrdienst befreit sein; ob die hauptamtlich ausgeübte Tätigkeit "geistlicher" Natur ist und dem Amt eines der in § 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WpflG genannten Geistlichen "entspricht", ist unabhängig von den Glaubenslehren der großen Kirchen und einem daraus sich ergebenden "Leitbild" zu entscheiden (Abweichung von BVerwGE 7, 66; 14, 318 [BVerwG 11.07.1962 - V C 75/62]; 24, 1) [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63].

    Der früher in Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat hierzu entschieden, daß zwar die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas ein anderes Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift sei, aber kein Dienstamt dieser Gemeinschaft dem Amt eines Geistlichen des evangelischen oder des römisch-katholischen Bekenntnisses entspreche; er hatte dies, ausgesprochen nicht nur für die neben einem bürgerlichen Beruf als Prediger tätigen Zeugen Jehovas, sondern auch für die sogenannten Vollzeitdiener wie Sonderpioniere, Kreisdiener und Betheidiener (BVerwGE 7, 66; 14, 318 [BVerwG 11.07.1962 - V C 75/62]; 24, 1 [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63]; sowie dieUrteile vom 8. Februar 1963 - BVerwG VII C 63.62 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 11 WpflG Nr. 8] und BVerwG VII C 92.62 - [NJW 1963, 1169]).

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Entsprechend dem Antrag der Beklagten wurde die Klage abgewiesen, im wesentlichen aus den folgenden Gründen: Es fehle am Tatbestand für eine Ersatzdienstbefreiung (vgl. BVerwGE 14, 318); eine Ersatzdienstverweigerung aus Gewissensgründen könne nicht auf Art. 4 GG gestützt werden (BVerwGE 7, 66; 14, 318) [BVerwG 11.07.1962 - V C 75/62].
  • BVerwG, 20.07.1962 - VII C 33.61

    Rechtsmittel

    In den Urteilsgründen ist das Verwaltungsgericht im wesentlichen dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1958 - BVerwGE 7, 66 - gefolgt.

    Im Urteil vom 23. Mai 1958 (BVerwGE 7, 66 [76 ff.]) hat der erkennende Senat ausgeführt, daß die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas ein Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift sei, daß aber schon berechtigter Zweifel daran bestehe, ob es in dieser Gemeinschaft Geistliche im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs gebe jedenfalls sei die Tätigkeit eines Pionierverkündigers der Zeugen Jehovas mit der Stellung der Geistlichen in den beiden großen christlichen Bekenntnissen nicht vergleichbar, weil diese Geistlichen im Gegensatz zu den Pionierverkündigern ihr Amt erst nach langer, eingehender Vorbildung und Vorbereitung erhielten und nicht ohne weiteres wieder aufgeben könnten und der Bestand an hauptamtlich tätigen Geistlichen in diesen Bekenntnissen - anders als in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas - nicht jederzeit ohne größere Mühe ergänzt werden könne.

  • BVerwG, 09.12.1966 - VII C 54.65

    Anspruch auf Befreiung vom Wehrdienst wegen Tätigkeit als Prediger - Amt eines

    Schon im Urteil vom 23. Mai 1958 (BVerwGE 7, 66 [76]) ist ausgeführt, daß ein Bekenntnis auch ein verhältnismäßig loser Zusammenhang von religiös Gleichgesinnten sein kann, wenn seine Mitglieder in einer die Einsetzung von Geistlichen ermöglichenden Weise organisatorisch miteinander verbunden sind, in ihrer Vereinigung die Gewähr für eine gewisse Dauer bieten und eine gemeinsame, gedanklich formulierte Glaubensvorstellung haben.

    So sind auch die Ausführungen in den Urteilen vom 23. Mai 1958 (BVerwGE 7, 66), 20. Juli 1962 (BVerwGE 14, 318) und 8. Februar 1963 (BVerwG VII C 63.62 und VII C 92.62) zu verstehen, mit denen im Hinblick auf die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas an einzelnen Merkmalen nachgewiesen ist, daß es diesem Bekenntnis an einem geistlichen Stand fehlt, der nach Ausbildung und Widmung des einzelnen Geistlichen berufen und notwendig ist, durch Ausübung des geistlichen Amtes den Mitgliedern des Bekenntnisses ihren religiösen Kult erst zu ermöglichen; dabei ist der Ausbildung zum Geistlichen eine gewisse Bedeutung zugemessen worden, weil auch sie sein Berufsbild formt und auf die Beständigkeit und die Bedeutung seines zukünftigen Amtes für die Erhaltung des Bekenntnisses hindeutet.

  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

    Sie unterscheidet sich dadurch von den einschlägigen Vorschriften des Wehrrechts (vgl. § 19 Abs. 5, 44 Abs. 1 Satz 5 WehrpflG), nach denen die Handlungsfähigkeit minderjähriger Wehrpflichtiger vorausgesetzt wird (BVerwGE 7, 66).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

    Hiergegen sind weder in der Rechtsprechung (BVerwGE 2, 147 [148]; 7, 66 [73]; 9, 169 [170]; 15, 106 [107]; 16, 219 [221]) noch im Schrifttum (z. B. Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Bd. I 2. Aufl. 1964, S. 115 f.) grundsätzliche Bedenken geäußert worden.
  • BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56

    Verfassungsmäßigkeit der Wehrdienstnovelle

    Es mag angefügt werden, daß das Bundesverfassungsgericht die erhobenen Rügen - in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 66 [69 f., 73]) - auch für unbegründet hält (vgl. BVerfGE 9, 268 [282]).
  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 144.63

    Befreiung hauptamtlich tätiger Geistlicher von Wehrpflicht oder Ersatzdienst -

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 84.85

    Kriegsdienstverweigerung - Termin der Antragstellung - Dienstzeit

  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 21.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 148.69

    Änderung des Einberufungsbescheides und Anfechtungsgegenstand

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 36.86

    Dauer des Zivildienstes im Übergangsrecht zum

  • BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 162.80

    Ausländer - Ausländerbehördliches Verfahren - Volljährigkeit - Prozessvollmacht -

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 39.86

    Dauer des Zivildienstes im Übergangsrecht zum

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 31.86

    Schutzwürdigkeit des Antragsinteresses Minderjähriger - Dauer des Zivildienstes

  • BVerwG, 23.12.1974 - VI B 77.74

    Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts (VG)

  • BVerwG, 09.10.1970 - VIII C 31.70

    Übereinstimmende Erledigungserklärung des Rechtsstreits durch einen zunächst

  • BVerwG, 29.12.1993 - 8 B 213.93

    Gewährleistung eines Instanzenzugs durch Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) -

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 23.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Minderjährigkeit als Hindernis der

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 19.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit des Anerkennungsantrags

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 5.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtsschutzbedürfnis eines

  • BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 6.70

    Verwaltungsakteigenschaft des vom Musterungsarzt erteilten ärztlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1993 - 3 L 184/92

    Minderjähriger; Polizeibeamter; Dienstherr; Gesetzlicher Vertreter; Fehlerhafte

  • BVerwG, 20.03.1987 - 8 C 37.85

    Zivildienst - Geistliche - Hindupriester - Befreiung

  • BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 43.68

    Befreiung eines Anhängers der Zeugen Jehovas vom Ersatzdienst - Rechtsgrundsätze

  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 304.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 8.81

    Wirksame Erteilung einer Prozessvollmacht durch einen minderjährigen Ausländer in

  • BVerwG, 04.02.1971 - IV B 53.70

    Verfassungsmäßigkeit der besonderen Art der Besetzung des

  • BVerwG, 16.06.1970 - VIII B 18.70

    Handlungsfähigkeit eines Minderjährigen hinsichtlich seine Wehrpflicht

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 622/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 53 ErsDiG

  • BVerwG, 11.02.1966 - VII C 166.64

    Anforderungen an die Befreiung und Zurückstellung vom zivilen Ersatzdienst -

  • BVerwG, 08.02.1963 - VII C 63.62
  • BayObLG, 19.07.1984 - BReg. 1 Z 51/84

    Vorliegen eines Sorgerechtsmissbrauchs der Eltern eines türkischen Kindes;

  • BVerwG, 28.06.1983 - 1 CB 9.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • BVerwG, 02.10.1959 - III C 166.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.09.1979 - 6 B 87.79
  • BVerwG, 26.09.1973 - VIII C 74.73

    Zurückstellung vom Grundwehrdienst

  • BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 45.68

    Befreiung vom Wehrdienst wegen eines geistlichen Bekenntnisses - Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 22.02.1966 - VII B 164.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.10.1964 - VII B 72.64

    Befreiung der in der Gemeinschaft "Zeugen Jehovas" tätigen Geistlichen vom

  • BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 90.68

    Begründetheit einer Revision bei Nichtvorliegen von Verfahrensmängeln -

  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII B 33.68

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst bis zum Abschluss des Studiums -

  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 70.63

    Möglichkeit der Befreiung eines Zeugen Jehovas vom zivilen Ersatzdienst aus

  • BVerwG, 17.12.1965 - VII B 189.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.07.1963 - VII C 70.63

    Befreiung und Zurückstellung eines Mitglieds der religiösen Gemeinschaft der

  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 4.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.01.1966 - VI CB 1.64

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 20.02.1959 - VII B 5.59

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in Wehrpflichtsachen über Beschwerden

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